Stand: 29. April 2012

Die AGB bilden einen integrierten Bestandteil jeder zwischen Auftraggeber und Signworks getroffenen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung hat der Auftragge-ber die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

Aufträge werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Die Annahme oder Ablehnung erfolgt schriftlich. Abänderungen von Aufträgen bedürfen eben-falls der Schriftform. Signworks behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Anga-be von Gründen abzulehnen.

HAFTUNG UND FOLGESCHÄDEN

Signworks gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführ-ung der Plakatierung laut Plakatkalender. Ersatzansprüche und allfällige Män-gelrügen können nur während der Dauer des Anschlages geltend gemacht wer-den. Höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungsein-flüsse wie zu starker Wind, Kälte und Regenperioden etc. entbinden Signworks von jeder Haftung. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird Signworks von der Leistungsverpflichtung unter Auf-rechterhaltung des Entgeltanspruchs frei. Der Kunde kann hieraus keine Scha-denersatzansprüche ableiten. Signworks wird den Auftraggeber von derartigen Umständen binnen angemessener Frist benachrichtigen. Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen, ausgenommen den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch Signworks. Dies gilt insbesondere für die Produktionskosten von Plakaten. Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen.

BETRIEBSDAUER

Signworks übernimmt keine Gewähr dafür, dass die nach dem Auftrag mit den Ankündigungen versehenen Objekte während der vereinbarten Laufzeit unun-terbrochen im Betriebe stehen und dass die Ankündigungen ununterbrochen sichtbar sind. Für eventuell beschädigte oder nicht rechtzeitig ausgetauschte Ankündigungen leistet Signworks keinen Ersatz. Einschränkungen oder Stör-ungen vorübergehender Natur, welcher Art und aus welchem Grund auch im-mer, berühren den Ankündigungsauftrag nicht und berechtigen den Auftragge-ber nicht, einen Teil des Ankündigungsentgeltes zurückzuverlangen bzw. sonst-ige Ersatzleistungen zu fordern oder eine Schadloshaltung zu verlangen.

UMSETZEN VON PLAKATEN

Es ist Signworks gestattet, wegen besserer Ausnützung der Anschlagflächen bzw. einer Optimierung der Standortqualität, die Standorte zu verändern und Umsetzungen vorzunehmen.

ERSATZPLAKATE

Die zum Anschlag, zur Instandhaltung und zum Umsetzen notwendigen Plakate sind Signworks vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Bei allfälliger durch Mangel an Plakaten verursachter unvollkommener Plakatierung trägt Signworks keine Verantwortung.

LAUFZEIT UND AUSHANGDAUER

Eine Gewährleistung für die Durchführung der Plakatierung an einem bestimmt-en Tag kann nicht abgegeben werden. Jeder Plakatierungsauftrag wird zu dem im aktuellen Plakatkalender von Signworks genannten Termin ausgeführt. Vor-aussetzung hiefür ist, dass die Plakate inklusive einer 15%-igen Überlieferung zeitgerecht entsprechend den vereinbarten Lieferterminen des Plakatkalenders angeliefert werden. Signworks garantiert, dass jedes gebuchte Plakat mindest-ens die vereinbarte Aushangdauer im Aushang verbleibt. Die Klebung der Pla-kate erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter von Signworks bzw. durch von ihr Beauftragte.

FARBVERÄNDERUNGEN

Für Veränderungen von Plakaten in der Farbe infolge Verwendung bestimmter Druckfarben oder infolge von Witterungseinflüssen wird keine Haftung über-nommen.

BEHÖRDLICHE VORSCHRIFTEN

Die Verantwortung für Form und Inhalt der Plakate sowie für die Beachtung be-hördlicher Vorschriften trägt allein der Auftraggeber. Signworks ist berechtigt, von einem bereits angenommenen Auftrag zurückzutreten, wenn bei Annahme des Auftrages Form und Inhalt des Plakates Signworks unbekannt waren und diese gegen die guten Sitten, behördliche Vorschriften, etc. verstoßen. In einem solchen Fall ist vom Auftraggeber dennoch die volle Plakatierungsgebühr zu bezahlen.

BESCHLAGNAHME VON PLAKATEN

Bei Beschlagnahme von Plakaten, aus welchem Grunde auch immer, hat der Auftraggeber die volle Plakatierungsgebühr zu bezahlen, allfällige Kosten für das Entfernen oder Überkleben der beschlagnahmten Plakate hat der Auftraggeber zu tragen.

ABLEHNUNG DURCH BEHÖRDEN

Sollten die Anbringung oder das Verbleiben von Ankündigungen durch die zu-ständige Behörde oder durch die Besitzer des Objektes, aus welchem Grunde immer, abgelehnt bzw. eingestellt werden oder das Verfügungsrecht von Signworks oder das Ankündigungsobjekt aufhören, so erlischt jedes diesbe-zügliche Übereinkommen. Der Auftraggeber hat keinerlei Recht auf Ersatzan-spruch, doch wird ihm in einem solchen Fall - außer bei Beschlagnahme von Plakaten - der eventuell vorausbezahlte Teil des Ankündigungsentgeltes rückvergütet.

KONKURRENZAUSSCHLUSS

Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.

PLAKATLIEFERUNG

Die Lieferung der vereinbarten Zahl von Plakaten und Ersatzplakaten (15% des Auftragsvolumens) hat entsprechend den Terminen des Plakatkalenders frei Haus, verzollt, plan und bei größeren Mengen auf Paletten an die Logistik von Signworks zu erfolgen. Bei verspäteter Lieferung wird die volle Laufzeit berech-net. In diesem Falle kann eine termingerechte und vollständige Auftragserfüll-ung nicht gewährleistet werden. Eine dadurch bedingte verspätete Klebung hat keine Verlängerung der Laufzeit zur Folge.

WAHLEN UND VOLKSBEFRAGUNG

Signworks behält sich das Recht vor, bei Abhaltung von Wahlen (zum Gemein-derat, Landtag, Nationalrat etc.) bzw. bei Volksbefragungen oder ähnlichem, erteilte Aufträge, soweit es unbedingt erforderlich ist, zu reduzieren bzw. zu stornieren, ohne dass hieraus der Auftraggeber Schadenersatzansprüche ablei-ten könnte.

AUSSERORDENTLICHE KOSTEN

Kosten für besondere Leistungen, z.B. Verpackungsmaterial, Zoll, Versandkost-en, Aufkleben von Streifen, Plakatierungen außerhalb des regelmäßigen Klebe-ganges, Rücksendungen nicht verbrauchter Plakate etc., hat der Auftraggeber zu tragen.

WEITERGABE VON WERBEFLÄCHEN

Eine Untervermietung von Werbeflächen ist nicht gestattet.

KOLLEKTIVPLAKATE

Für Kollektivplakate (Plakate, die für mehrere Produkte und Marken oder Leist-ungen mehrerer Unternehmungen werben) kann ein Aufschlag bis zu 200% verrechnet werden.

DATENSCHUTZ

Im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Signworks werden nachstehend angeführte Daten wie Titel, Name, Anschrift, zum Zwecke einer Kundenevidenz, Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen über den Auftraggeber gespeichert. Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs. Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auf-traggebers. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur, soweit es gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitergegeben.

TARIFE

Maßgeblich für die Berechnung sind die zur Zeit der Durchführung des Auftrages gültigen Tarife. Tarifänderungen sind immer vorbehalten. Alle Preise verstehen sich exkl. Umsatzsteuer und Werbeabgabe, zahlbar im Vorhinein, netto Kassa ohne Skonto. Es werden nur an Signworks direkt geleistete Zahlungen aner-kannt.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Signworks behält sich vor, bei Erstbestellung von Neukunden eine 100%ige Vorauszahlung des Gesamtauftragswertes zu verlangen, fällig bei Auftragser-teilung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankmäßige Verzugszinsen in Anrechnung gebracht. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht Signworks das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung nach Setzung einer Nachfrist von 3 Tagen ohne weitere Mahnfrist sofort zu ent-fernen bzw. die Plakate zu überkleben, wobei das Entgelt für die Leistung, so-weit sie erbracht wurde, sofort fällig ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, Signworks den entstandenen Schaden, insbe-sondere die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten, zu ersetzen. Signworks steht das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung sofort zu entfernen bzw. die Plakate zu überkleben, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröf-fnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kosten-deckendem Vermögens abgewiesen wird, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist.

STORNOBEDINGUNGEN PLAKAT

Aufträge können nur bis spätestens 4 Kalenderwochen vor Klebebeginn ge-bührenfrei storniert werden. Bei Auftragsrücktritten innerhalb dieser Frist wird eine Stornogebühr in der Höhe von 10 % (in Worten: zehn Prozent) der Brutto-auftragssumme ohne Werbesteuer in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Teil-storni. Diese Stornogebühr wird gutgeschrieben, wenn der Auftrag im gleichen Umfang und zu den gleichen Konditionen innerhalb von 6 Monaten durchgeführt wird. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Termin des Einlangens des Schreibens bei Signworks. Die Stornierung kann per Post, Fax oder Email mitgeteilt werden.

ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist der Sitz von Signworks.

BESONDERHEITEN

Als Trägermaterial für die Werbung des Auftraggebers sind nur ablösbare und deckende Folien zugelassen. Die Verwendung von Klebebuchstaben ist nicht gestattet. Die Verwendung von Tagesleuchtfarben und reflektierenden Farben ist nicht gestattet. Jede Ähnlichkeit der Hinweistafeln mit offiziellen Verkehrs-zeichen ist nicht gestattet.

Die Kosten für Instandhaltung (z.B. Reinigung oder Erneuerung) und Wieder-herstellung bei Beschädigung bzw. Diebstahl usw. der Objekte gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Montagearbeiten (Anbringung und Entfernung) an unseren Objekten sind aus-nahmslos durch Beauftragte von Signworks durchzuführen. Für alle übrigen Montagen, die nicht durch Signworks vorgenommen werden, haftet im Falle eventueller durch das Werbeobjekt verursachter Beschädigungen der Auftrag-geber.

Nach Ablauf des Auftrages sind die Objekte wieder in den ursprünglichen Zu-stand zu versetzen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

BESONDERHEITEN SONDERWERBEFORMEN

Für den Bereich Sonderwerbeformen gelten gesonderte / ergänzende Ge-schäftsbedingungen die schriftlich festzuhalten sind.

Die Geschäftsbedingungen der Signworks entsprechen sinngemäß der vom Berufsgruppenausschuss Außenwerbung des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen AGB.

Download Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF | 82 KB)